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Seminare & Kurse FÜR FAHRANFÄNGER 

ASF

Während der 2-jährigen Probezeit werden Verkehrsverstöße in drei Kategorien aufgeteilt: A-Verstöße, B-Verstöße und Verwarnungen. Während letztere bis auf Bußgelder keinerlei Konsequenzen nach sich ziehen, ist nach einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen bereits ein Aufbauseminar für Fahranfänger notwendig. Zudem verlängert sich die Probezeit von zwei auf vier Jahre. Das Seminar soll das Fahrverhalten der Teilnehmer reflektieren und ihr Risikobewusstsein schärfen, sodass sie im Straßenverkehr keine gefährlichen Situationen mehr hervorrufen.

Voraussetzungen:

  • Teilnehmerzahl 6-12 Personen
  • Anordnung vom Straßenverkehrsamt

Seminarablauf:

  • 4 Theorie-Sitzungen á 135 Minuten und eine 30-minütige Beobachtungsfahrt.

Kurstermine findest du hier.
Die Kosten findest du hier.

Anmerkung:

Fahranfänger, die wegen Drogen- und Alkoholmissbrauch aufgefallen sind, benötigen ein spezielles Seminar, das von einem Verkehrspsychologen durchgeführt wird.

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