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Ausbildungsklassen

Klasse B

  • Mindestens 17 (BF17) bzw. 18 Jahre alt
  • Kraftfahrzeuge bis 3,5 T
  • Beinhaltet AM, L

Theorieunterricht

  • 12 x 90 Minuten Theorie Grundstoff
  • 2 x 90 Minuten klassenspezifischer Zusatzstoff

Praktische Mindestausbildung

  • 5 x 45 Minuten Bundes- und Landstraßen
  • 4 x 45 Minuten Autobahn
  • 3 x 45 Minuten Dämmerung- und Dunkelzeitfahrt

Theorieprüfung

  • Frühstens drei Monate vor Erreichen des Mindestalters
  • 30 Fragen (20 Grundstoff + 10 Zusatzstoff), zulässige Fehlerpunkte 10, es sei denn, zwei Fragen mit Wertigkeit 5 falsch beantwortet
  • Geltungsdauer einer theoretischen Prüfung 12 Monate
  • Nicht bestandene Prüfung können nach frühstens zwei Wochen wiederholt werden

Praktische Prüfung

  • Frühstens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters
  • Prüfungsdauer 55 Minuten
  • Nicht bestandene Prüfung können nach frühstens zwei Wochen wiederholt werden

Klasse BF17

Das begleitete Fahren mit 17 Jahren unterscheidet sich vom „normalen“ Führerschein darin, dass die Fahrschüler sich schon mit 16 ½ Jahren in der Fahrschule anmelden können. Nach bestandener praktischer Prüfung (frühestens 4 Wochen vor dem 17. Geburtstag) erhältst du eine Prüfbescheinigung, in der die Begleitpersonen eingetragen sind.

Diese Bescheinigung ist nur innerhalb Deutschlands gültig.

Voraussetzungen für Begleiter:
(mindestens eine namentlich benannte Person)

  • Mindestens 30 Jahre alt
  • Seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (alt 3)
  • Max. 1 Punkt im KBA-Verkehrszentralregister (neues System)

Auflagen:

Das Fahren ist nur zusammen mit der in der Prüfbescheinigung eingetragenen Begleitperson erlaubt

Auch für die Begleitperson gilt ein Drogen- und Alkoholverbot (max. 0,5 Promille)

Fahrzeugführer ist der/die Fahrer/-in, nicht die Begleitperson!

Klasse BE

  • Mindestalter 18 Jahre/17 Jahre beim begleiteten Fahren
  • Kraftfahrzeuge bis 3,5 T
  • plus Anhänger bis 3,5 T
  • Vorbesitz Klasse B

Praktische Mindestausbildung

  • 3 x 45 Minuten Bundes- und Landstraßen
  • 1 x 45 Minuten Autobahn
  • 1 x 45 Minuten Dämmerung- und Dunkelheitsfahrt

Klasse AM

Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B

Es dürfen alle zweirädrigen Kraftfahrzeuge gefahren werden, deren Höchstgeschwindigkeit 45 km/h beträgt und deren Hubraum auf 50 cm begrenzt ist. Die Nutzleistung beläuft sich auf 4 kW. Klassischerweise sind damit Moped und Roller gemeint.

Voraussetzungen

  • Mindestalter 15 Jahre

Theorieunterricht

  • 12 Unterrichtseinheiten (UE) à 90 Minuten Grundstoff
  • 2 UE á 90 Minuten klassenspezifischer Zusatzstoff

Praktische Ausbildung

  • Übungsstunden nach Bedarf

Sonstiges

  • Notwendige Motorradschutzbekleidung: passender Motorradhelm, Motorradhandschuhe, enganliegende Motorradjacke, einen Rückenprotektor mit Prüfzeichen (falls nicht in Motorradjacke integriert), Motorradhose, Motorradstiefel mit ausreichendem Knöchelschutz.
  • Die Lehrfahrzeuge sind Automatikfahrzeug

Klasse A1

Krafträder auch mit Beiwagen mit einem Hubraum von bis zu 125cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1kW/kg nicht übersteigt.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h und mit einer Leistung von bis zu 15kW.

Einschluss der Klasse AM

Voraussetzungen

  • Mindestalter 16 Jahre

Theorieunterricht

  • 12 Unterrichtseinheiten (UE) à 90 Minuten Grundstoff
  • 4 UE á 90 Minuten klassenspezifischer Zusatzstoff

Theorieunterricht bei Erweiterung (außer AM):

  • 6 UE á 90 Minuten Grundstoff
  • 4 UE á 90 Minuten klassenspezifischer Zusatzstoff

Praktische Ausbildung

  • Übungsstunden nach Bedarf
  • 5 á 45 Minuten Überland
  • 4 á 45 Minuten Autobahn
  • 3 á 45 Minuten Nachtfahrt

Sonstiges

  • Notwendige Motorradschutzbekleidung: passender Motorradhelm, Motorradhandschuhe, enganliegende Motorradjacke, einen Rückenprotektor mit Prüfzeichen (falls nicht in Motorradjacke integriert), Motorradhose, Motorradstiefel mit ausreichendem Knöchelschutz.

Klasse A2

a) Krafträder auch mit Beiwagen mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35kW und

b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70kW Motorleistung abgeleitet sind.

Einschluss der Klassen A1 und AM.

Voraussetzungen

  • Mindestalter 18 Jahre

Theorieunterricht bei Direkteinstieg

  • 12 Unterrichtseinheiten (UE) à 90 Minuten Grundstoff
  • 4 UE á 90 Minuten klassenspezifischer Zusatzstoff

Praktische Ausbildung bei Direkteinstieg

  • Übungsstunden nach Bedarf
  • 5 á 45 Minuten Überland          
  • 4 á 45 Minuten Autobahn
  • 3 á 45 Minuten Nachtfahrt

Theorieunterricht bei Erweiterung (außer bei Klasse AM):

  • 6 UE á 90 Minuten Grundstoff
  • 4 UE á 90 Minuten klassenspezifischer Zusatzstoff

Praktische Ausbildung bei Erweiterung von Klasse A1 auf Klasse A2 unterhalb von 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A1

  • Übungsstunden nach Bedarf
  • 3 á 45 Minuten Überland          
  • 2 á 45 Minuten Autobahn
  • 1 á 45 Minuten Nachtfahrt

 Aufstiegsregelung

Wer zwei Jahre im Besitz der Klasse A1 ist, benötigt zum Aufstieg auf die Klasse A2 lediglich eine praktische Prüfung.

Sonstiges

  • Notwendige Motorradschutzbekleidung: passender Motorradhelm, Motorradhandschuhe, enganliegende Motorradjacke, einen Rückenprotektor mit Prüfzeichen (falls nicht in Motorradjacke integriert), Motorradhose, Motorradstiefel mit ausreichendem Knöchelschutz.
  • Die Lehrfahrzeuge sind mit Schaltung

Klasse A

Krafträder auch mit Beiwagen mit einem Hubraum von mehr als 50³ oder mit einer durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h und

dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer baubedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h und mit einer Leistung von mehr als 15kW.

Voraussetzungen

  • Mindestalter:
    • 24 Jahre bei Direkteinstieg
    • 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge
    • 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A (Mindestens 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2 erforderlich)

Theorieunterricht Direkteinstieg

  • 12 Unterrichtseinheiten (UE) Grundstoff à 90 Minuten
  • 4 UE klassenspezifischer Zusatzstoff á 90 Minuten

Praktische Ausbildung Direkteinstieg

  • Übungsstunden nach Bedarf
  • 5 á 45 Minuten Überland
  • 4 á 45 Minuten Autobahn
  • 3 á 45 Minuten Nachtfahrt

Theorieunterricht bei Erweiterung (außer AM)

  • Ø 6 UE Grundstoff á 90 Minuten
  • Ø 4 UE klassenspezifischer Zusatzstoff á 90 Minuten

 Praktische Ausbildung von A1 auf A oder

A2 auf A unterhalb von 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2

(jeweils unter Beachtung des Mindestalters von 24 Jahren)

  • Übungsstunden nach Bedarf
  • 3 á 45 Minuten Überland
  • 2 á 45 Minuten Autobahn
  • 1 á 45 Minuten Nachtfahrt

Aufstiegsregelung

Beim Aufstieg von A2 auf A nach 2 Jahren Besitz der Klasse A2 ist lediglich eine praktische Prüfung erforderlich! – Mindestalter 20 Jahre.

Sonstiges

  • Notwendige Motorradschutzbekleidung: passender Motorradhelm, Motorradhandschuhe, enganliegende Motorradjacke, einen Rückenprotektor mit Prüfzeichen (falls nicht in Motorradjacke integriert), Motorradhose, Motorradstiefel mit ausreichendem Knöchelschutz.
  • Die Lehrfahrzeuge sind mit Schaltung

B196

Krafträder auch mit Beiwagen mit einem Hubraum von bis zu 125cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1kW/kg nicht übersteigt.

Die Regelung berechtigt nur zu Fahrten im Inland.

Mit der Eintragung der Schlüsselzahl 196 wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben, sodass mit dieser Berechtigung z.B. die Erweiterung auf die Klasse A2 nicht möglich ist.

 Voraussetzungen

  • 5 Jahre Besitz der Klasse B
  •  Mindestalter 25 Jahre

Theorieunterricht

  • 4 Unterrichtseinheiten (UE) à 90 Minuten klassenspezifischen Unterricht

Praktische Ausbildung

  •  4 UE à 90 Minuten
  •  1 á 45 Minuten Autobahn
  •  1 á 45 Minuten Überland

Antragsstellung

  • Nach der Ausbildung in der Fahrschule wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt. Mit dieser stellt der Bewerber bei der Fahrerlaubnisbehörde den Antrag auf Eintragung der Schlüsselzahl 196 in seinen Kartenführerschein.

Sonstiges

  • Notwendige Motorradschutzbekleidung: passender Motorradhelm, Motorradhandschuhe, enganliegende Motorradjacke, einen Rückenprotektor mit Prüfzeichen (falls nicht in Motorradjacke integriert), Motorradhose, Motorradstiefel mit ausreichendem Knöchelschutz.
  • Die Lehrfahrzeuge sind mit Schaltung

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